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Fördermöglichkeiten für angehende Pharmareferent bzw. Pharmaberater
Um sich während der Berufsausbildung zum Pharmareferent optimal auf die Lehre zu konzentrieren, suchen viele angehende Pharmaberater nach Förderungsmöglichkeiten, die sie bei der Überbrückung finanzieller Engpässe unterstützen. Während Ihrer Aus- bzw. Weiterbildung zum Pharmareferent können Sie verschiedene Förderungsmöglichkeiten an der Akademie für Pharmaberufe in Anspruch nehmen. Neben der Förderung durch einen Bildungsgutschein können Sie auch die Bildungsprämie oder ein Weiterbildungsstipendium beantragen, um so einen Großteil der Pharmareferent Ausbildungskosten zu decken.
Fördermöglichkeiten durch die Agentur für Arbeit
Die Akademie für Pharmaberufe ist zugelassener und zertifizierter Bildungsträger nach SGB III und AZAV. Dadurch sind unsere Kurse durch die Agentur für Arbeit voll förderfähig. Ihr zuständiger Berater bei der Agentur für Arbeit kann Ihnen Auskunft darüber erteilen und Sie bei der Beantragung der Förderung Ihrer Pharmareferent Ausbildungskosten unterstützen.
Der Bildungsgutschein
Bei uns können Sie jederzeit einen Bildungsgutschein einreichen, um die Förderung für unsere Ausbildung zum Pharmareferent bzw. Pharmaberater zu erhalten. Die Förderbeträge werden regelmäßig erhöht. Über die jeweils aktuellen Förderbeträge und Voraussetzungen der Förderung informiert Sie ebenfalls Ihr Berater bei der Agentur für Arbeit. Die Antragstellung sollten Sie rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme an das jeweils für Sie zuständige Amt stellen, da die Bearbeitung und Bewilligung erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Die Bewilligung der Förderung muss vor Beginn der Ausbildung vorliegen. Informieren Sie jetzt unter: https://www.arbeitsagentur.de/bildungsgutschein
Die Weiterbildungsprämie
Die Weiterbildungsprämie ist eine einmalige Prämie für die Teilnahme an der verordneten Zwischenprüfung und Abschlussprüfung und richtet sich an Berufstätige in einer Weiterbildung. Voraussetzung für die Förderung ist die Weiterbildung bzw. Umschulung zu einem Ausbildungsberuf mit Abschluss.
Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Fördermöglichkeiten vor Beginn der Ausbildung bzw. Weiterbildung zum Pharmaberater gründlich. Weitere Informationen zu Förderungsmöglichkeiten Ihrer Pharmareferent Ausbildungskosten unter https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung
Starten Sie noch heute Ihre Karriere mit dem ersten Schritt! Einfach Eignungsformular ausfüllen und abschicken. Wir prüfen Ihre Angaben ausführlich und geben Ihnen eine individuelle Rückmeldung.
Förderungen nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz AFBG
Das Aufstiegsfortbildungsgesetz (kurz „AFBG“) verfolgt das Ziel, den Teilnehmern und Teilnehmerinnen an Maßnahmen der beruflichen Ausbildung durch finanzielle Unterstützung abzusichern. Die Förderung richtet sich danach, ob die Fortbildungsmaßnahme in Voll- oder Teilzeit durchgeführt wird.
Höhe der Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz
Es wird bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 Euro gefördert, unabhängig vom Einkommen der Teilnehmer. Der Betrag teilt sich in 40 % als Zuschuss und 40 % als zinsverbilligtes Darlehen. Alleinerziehende Elternteile können zusätzlich pro Kind einen monatlichen Betrag von 130 Euro als Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten erhalten.
Zusätzlich erhalten Teilnehmer einer Vollzeitmaßnahme einen monatlichen Unterhaltsbeitrag. Dieser ist abhängig von den Vermögensverhältnissen und den Unterbringungskosten in Hungen. Für die Unterbringung steht eine begrenzte Anzahl an Zimmern in unserem Gästehaus zur Verfügung. Da das Gästehaus bei unseren Teilnehmern sehr beliebt ist, raten wir Ihnen, die Unterbringung direkt bei der Anmeldung zur Ausbildung zum Pharmaberater anzumerken.
Antragstellung für die Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz
Auch die Förderbeträge nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz, die Sie zur Deckung Ihrer Pharmareferent Ausbildungskosten beantragen können, werden regelmäßig angepasst und erhöht. Die Antragstellung erfolgt ebenfalls vor Beginn der Maßnahme. Gestellt wird der Antrag beim Amt für Fortbildungsförderung (in Hessen bei den Studentenwerken Darmstadt, Frankfurt, Giessen, Kassel oder Marburg). Ihre zuständigen Ämter und Ansprechpartner finden Sie unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de.