Allgemeine Geschäftsbedingungen der Akademie für Pharmaberufe

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Fortbildungen zum/r geprüften Pharmareferent//in in der Akademie für Pharmaberufe, Behringstraße 5, 35410 Hungen.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden auf der Internetseite bekannt gegeben und dem Teilnehmer wird die Änderung zur Kenntnis gebracht. Sollte der Teilnehmer diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach zur Kenntnisbringung ablehnen, gelten sie als durch den Teilnehmer genehmigt. Ein Widerspruch durch den Teilnehmer muss innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen dem Veranstalter schriftlich erklärt werden.

2. Zustandekommen des Schulungsvertrages

2.1 Der Schulungsvertrag kommt durch die Übermittlung des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldebogens zum Lehrgang mit der Akademie für Pharmaberufe zustande, unabhängig von der Art der Übermittlung (per Post, per Fax, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldebogens).

2.2 Nach Eingang seiner schriftlichen Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung – oder ein Ablehnungsschreiben im Falle der Nichterfüllung der gesetzlichen Zulassungsanforderungen zur Prüfung.

2.3 Eine Unterbrechung des Schulungsvertrages durch den Teilnehmer ist möglich, sofern die Teilnahme innerhalb eines Jahres wieder aufgenommen wird. Die Unterbrechung bedarf einer schriftlichen Erklärung an die Akademie für Pharmaberufe mit einer Frist von 14 Tagen vor dem Eintritt des Unterbrechungstermins.

3. Vertragsdauer und Bezahlung

3.1 Der Vertrag beginnt mit der schriftlichen Anmeldung des Teilnehmers und endet zum Zeitpunkt der vollständig absolvierten Prüfung vor der IHK.

3.2 Die Seminar- und Lehrmittelgebühren entsprechen den jeweils gültigen Preisen der Akademie für Pharmaberufe zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und sind auf dem Anmeldebogen beschrieben. Der Teilnehmer hat den jeweiligen Zahlungszielen in der Rechnungsstellung pünktlich nachzukommen. Bei verspäteter Zahlung kann die Akademie für Pharmaberufe Verzugszinsen gegenüber dem Teilnehmer geltend machen.

3.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Rechnungsstellung erfolgt 6 Wochen nach Seminarbeginn und ist danach sofort fällig.

4. Vertragsbeendigung/Kündigung

Der Teilnehmer hat das Recht, binnen 14 Tagen nach seiner Anmeldung ohne Angabe von Gründen den mit der Akademie für Pharmaberufe geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Teilnehmer die Akademie für Pharmaberufe, Behringstraße 5, 35410 Hungen, Telefonnummer: 0151-68589058, Telefaxnummer: 06402-512324, E-Mail-Adresse: info@pharmareferent.de) mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (z.B. per Post, Telefax oder E-Mail) über die geplante Vertragskündigung informieren. Die Widerrufsfrist ist gewahrt, sofern der Teilnehmer die Mitteilung über die
Ausübung des Widerrufsrechts nachweislich vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet hat.

Bei vorzeitigem abbrechen des Seminars ist der volle Preis zu entrichten. Bei Zahlungsverzug kann die Akademie für Pharmaberufe den Teilnehmer jederzeit vom Training ausschließen. Das hat zur Folge, dass der Teilnehmer nicht an den Prüfungen teilnehmen kann und der Erfolg der Ausbildung gefährdet ist. Bei kurzfristiger Absage der Anmeldung (14 Tage vor Starttermin) sind durch den Teilnehmer 500,00 € Stornogebühren an die Akademie für Pharmaberufe zu bezahlen.

5. Allgemeine Teilnahmebedingungen

5.1. Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Fortbildungslehrgang ist die Erfüllung der gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen durch den Seminarteilnehmer entsprechend der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Pharmareferent/ Geprüfte Pharmareferentin vom 26. Juni 2007 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2007).

Es obliegt ausschließlich der Sorgfaltspflicht des Teilnehmers, die Erfüllung der gesetzlichen Zulassungskriterien vor Seminarbeginn mit der zuständigen IHK Giessen-Friedberg durch Einreichung entsprechender Unterlagen abzuklären und dort vor Seminarbeginn und Seminaranmeldung die Zulassung zur Prüfung zu erwirken. Sollte der Teilnehmer dieser Sorgfaltspflicht nicht nachkommen und deshalb ein Abbruch der Teilnahme erforderlich werden, sind die Seminargebühren in voller Höhe an die Akademie für Pharmaberufe zu entrichten.

5.2 Ein vertragswidriges Verhalten des Teilnehmers kommt ferner zustande, wenn er das Seminar wesentlich stört, oder wenn sein Verhalten sittenwidrig ist und dadurch der reibungsloser Ablauf der Fortbildung nicht mehr gewährleistet werden kann. Des weiteren verpflichtet sich der Teilnehmer für den Zeitraum der Teilnahme während der Durchführung des Seminars weder unter Alkoholeinfluss oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen In diesen Fällen behält sich die Akademie für Pharmaberufe das Recht vor, den Teilnehmer unverzüglich von der Fortbildung auszuschließen. Die Erstattung der Seminargebühren ist in diesem Fall nicht möglich.

5.3 Der Seminarleiter und seine Mitarbeiter sind über den gesamten Zeitraum der Fortbildung gegenüber dem Teilnehmer während des Seminarbetriebs weisungsbefugt.

5.4 Jeder Teilnehmer mit einem bei der Akademie für Pharmaberufe eingereichten Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit ist innerhalb der Seminarzeit durch die Akademie für Pharmaberufe bei der Berufsgenossenschaft im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen versichert. Ansonsten erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr.

5.5 Erkrankungen und andere gesundheitliche Probleme durch die der Seminarbetrieb und der Erfolg des Teilnehmers gefährdet sein kann, sind der Akademie für Pharmaberufe vor Beginn der Fortbildung anzuzeigen.

5.6 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen, die auch die anderen Seminarteilnehmer beeinträchtigen können, ist die Akademie für Pharmaberufe berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Nach Gesundung hat der Teilnehmer die Möglichkeit, die Fortbildung fortzuführen, ohne dass ihm dadurch Nachteile oder Kosten entstehen.

5.7 Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und das Mobiliar der Akademie für Pharmaberufe sorgsam zu behandeln und Schäden aller Art zu vermeiden. Ferner ist er verpflichtet, entstandene Schäden unverzüglich der Seminarleitung zu melden. Für den Schadensfall hat der Teilnehmer für eine ausreichende Haftpflichtversicherung Sorge zu tragen.

5.8 Beanstandungen zum Ablauf und zur Durchführung der Fortbildungsveranstaltung hat der Teilnehmer unverzüglich der Akademieleitung vorzutragen. Die Akademie für Pharmaberufe verpflichtet sich dazu, bei berechtigter Kritik unverzüglich für Abhilfe zu sorgen. Kommt der Teilnehmer in der Sache nicht seiner Mitteilungspflicht nach, verwirkt er jeden Anspruch auf Minderung der Seminargebühren.

6. Haftung

6.1 Die Akademie für Pharmaberufe haftet in selbstverschuldeten Fällen nach dem Prinzip des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit im Rahmen der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Schadensersatzansprüche für leicht fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten beschränken sich auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden. Die Haftung der Akademie für Pharmaberufe gilt in demselben oben beschriebenen Umfang auch für das Verschulden von deren Erfüllungsgehilfen.

7. Gerichtsstand

7.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

7.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt sowohl für Teilnehmer aus Deutschland wie auch aus dem Ausland gleichermaßen.

7.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der, in dem die Akademie für Pharmaberufe ihren Sitz hat.

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.